Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Stephanie Schmid (Auftragnehmerin) und ihren Kunden (Auftraggeber).
2. Auftragserteilung und Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt formlos per E-Mail oder in Ausnahmefällen per WhatsApp oder sonstigem Chat. Der Auftraggeber äußert einen Terminwunsch und die gewünschte Leistung, was von der Auftragnehmerin bestätigt wird. Die Auftragnehmerin berät im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen.
Sobald der Auftrag vom Auftraggeber erteilt wurde, greifen die AGB, die einen Vertrag ersetzen. Eine Unterschrift ist ausdrücklich nicht notwendig, die einfache Zusage und Auftragserteilung reicht aus und ersetzt somit einen Vertrag.
Der Auftraggeber erhält ein verbindliches Angebot, sobald das Manuskript an die Auftragnehmerin übersandt worden ist. Die darin genannten Preise und Leistungen sind für beide Parteien verbindlich.
3. Lektorat
Der Auftraggeber erhält im Rahmen des Lektorates Vorschläge, wie der Text stilistisch und inhaltlich zu verbessern wäre. Diese Vorschläge bedürfen der Umsetzung durch den Auftraggeber. Lektorat versteht sich in diesem Zusammenhang als Beratungsleistung. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass auch nach dem Lektorat noch Fehler im Text enthalten sein können.
4. Korrektorat
Ziel des Korrektorats ist die größtmögliche Reduzierung der Fehlerquote bezüglich Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Korrekturen werden so gekennzeichnet, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass auch nach der Korrektur noch Fehler im Text verbleiben können.
5. Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Über Verspätungen in der Abwicklung wird der Auftraggeber zeitnah in Kenntnis gesetzt. Bei unzumutbarem Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach dem Gewähren einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Teilleistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden, werden entsprechend abgerechnet.
6. Leistungsumfang
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bearbeitung ausschließlich digital (Word-Dokument im Änderungsmodus) gemäß dem Angebot auf der Website.
7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Qualität der Arbeit zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des Bearbeitungszeitraumes geltend zu machen. Der Bearbeitungszeitraum endet mit der Übersendung des bearbeiteten Textes an den Auftraggeber. Erfolgt die Beanstandung der Mängel nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht der Anspruch auf eine anteilige Minderung des vereinbarten Honorars.
8. Zahlung
(1) Für jeden verbindlich gebuchten Lektorats- oder Korrektoratsauftrag wird eine pauschale Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR fällig. Diese Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des Bearbeitungszeitraums und ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung ohne Abzug sofort fällig. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Anzahlung mit der Bearbeitung zu beginnen oder die Kapazitäten dauerhaft freizuhalten.
(2) Die Abrechnung des restlichen Honorars erfolgt je nach Leistungsumfang wie folgt:
- Paket 1, Paket 2, Paket 3 Light: Nach dem ersten und zweiten Lektoratsdurchgang werden jeweils 50 % der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig.
- Paket 3 Standard: Nach jedem Lektoratsdurchgang werden jeweils 33,33 % der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig.
- Sonstige Leistungen: Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Gesamtleistung ohne Abzug sofort fällig.
Eine geleistete Anzahlung wird mit der (Abschluss-)Rechnung verrechnet bzw. vom Endbetrag abgezogen.
9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin sind ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin.
Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich.
Das Risiko der elektronischen Übermittlung von Daten und Dateien trägt der Auftraggeber. Für den Fall, dass unbefugte Dritte sich auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Daten und Dateien verschaffen, ist die Auftragnehmerin nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben, oder für Schäden, die durch widerrechtliche Aneignung entstehen können.
10. Vertraulichkeit
Daten und Dateien des Auftraggebers werden von der Auftragnehmerin nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Alle Daten und übermittelten Inhalte werden vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
11. Recherchearbeit
Die Auftragnehmerin führt keine ausführliche Recherchearbeit durch. Komplexe fachliche Inhalte sind von dem Auftraggeber selbst zu recherchieren.
12. Auftragsstornierung
(1) Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, einen gebuchten Auftrag ganz oder teilweise vor dem vereinbarten Auftragsbeginn zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).
(2) Da die Auftragnehmerin feste Kapazitäten reserviert, wird im Falle einer Stornierung nach Ablauf einer etwaigen gesetzlichen Widerrufsfrist eine pauschalierte Stornogebühr als Ausfallhonorar fällig. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung vor dem vereinbarten Auftragsbeginn:
- Stornierung ab 31 Tage oder länger vor Auftragsbeginn: Eine geleistete Anzahlung wird als Reservierungs- und Bearbeitungsgebühr einbehalten.
- Stornierung weniger als 31 Tage vor Auftragsbeginn: 25 % des Gesamtbetrages
- Stornierung weniger als 22 Tage vor Auftragsbeginn: 50 % des Gesamtbetrages
- Stornierung weniger als 15 Tage vor Auftragsbeginn: 70 % des Gesamtbetrages
- Stornierung weniger als 4 Tage vor Auftragsbeginn: 90 % des Gesamtbetrages
(3) Bei Stornierung eines Auftrages während eines laufenden Lektorats werden entsprechend der Stornokosten-Regelung 90 % des Gesamtpreises fällig.
(4) Zur Berechnung der Stornogebühr wird die im Vorfeld vom Auftraggeber genannte Zeichen- bzw. Normseitenzahl herangezogen.
Sollte das nicht erfolgt sein, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin das aktuelle Manuskript zur Berechnung der Stornogebühr zu übersenden.
(5) Eine bereits geleistete Anzahlung wird mit der fälligen Stornogebühr verrechnet. Übersteigt die Anzahlung die Stornogebühr, wird die Differenz dem Auftraggeber erstattet. Ist die Stornogebühr höher als die Anzahlung, wird der Differenzbetrag nachgefordert.
(6) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmerin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (z. B. weil das blockierte Zeitfenster ohne finanziellen Verlust erfolgreich mit einem anderen Auftrag neu besetzt werden konnte). In diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr entsprechend.
13. Kooperations-Rabatt
Bei gleichzeitiger Beauftragung der Auftragnehmerin und eines der aufgelisteten Kooperationspartner wird ein Kooperations-Rabatt von 5 % gewährt. Sollte ein Teil der Kooperation nicht zustande kommen, entfällt der Anspruch auf den Rabatt. In diesem Fall wird der reguläre Preis berechnet bzw. die Differenz nachfordert.
Für die Arbeit der Kooperationspartner wird keine Garantie oder Haftung übernommen.
14. Ausschluss von KI
(1) Zusage der AuftragnehmerinDie Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen (Lektorat, Korrektorat, Textarbeit) persönlich und ohne den Einsatz von generativen KI-Werkzeugen zu erbringen.
(2) Nutzungseinschränkung für den AuftraggeberDem Auftraggeber ist es untersagt, die von der Auftragnehmerin bereitgestellte Bearbeitung zum Zwecke des Trainings, der Optimierung oder der Weiterentwicklung von KI zu verwenden oder in entsprechende Tools einzuspeisen.
(Stand Oktober 2026)

